Tankgutscheine an Mitarbeiter – Vorsicht bei der Ausgabe
Tankgutscheine sind mittlerweile eine gern genutzte Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen zukommen zu lassen.
Bei einem Wert der Tankgutscheine bis 44,- € pro Monat fallen für diese Sachzuwendungen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.
Wir hatten bereits mehrfach darüber berichtet, wie Sie die Ausgabe von Tankgutscheinen handhaben müssen, damit bei einer späteren Prüfung des Finanzamts oder der Sozialversicherungsträger keine bösen Überraschungen in Form von Nachzahlungen entstehen.
Ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zeigt, dass in der Praxis die Vorschriften teilweise noch falsch angewandt werden. In dem vom Sächsischen Finanzgericht entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mehrere Tankgutscheine jeweils im Wert von 44,- € geschenkt. Diese Gutscheine hatte der Arbeitgeber bereits bei einer Tankstelle erworben und bezahlt.
Für die Gutscheine gab es keine technische Beschränkung zur Einlösung. Bei der Übergabe der Gutscheine an die Mitarbeiter wies der Arbeitgeber die Arbeitnehmer in einem Merkblatt darauf hin, dass Steuer- und Beitragsfreiheit nur eintrete, wenn monatlich maximal ein Gutschein BUCHHALTUNG UND LOHNABRECHNUNG 3 – 2018 | 7 im Wert von 44,- € eingelöst werde. Die Mitarbeiter waren zur Überwachung der 44,- €-Freigrenze angehalten. Bei einer Betriebsprüfung verweigerte das Finanzamt die Steuerfreiheit für die Sachzuwendungen mit der Begründung, dass im Monat der Überreichung der Tankgutscheine die monatliche Freigrenze von 44,- € überschritten war, denn der Arbeitnehmer hatte die Möglichkeit, sämtliche Gutscheine in einem Monat einzulösen.
Das Sächsische Finanzgericht hat diese Rechtsauffassung bestätigt. Denn – so das Finanzgericht – die wirtschaftliche Verfügungsmacht ist mit Überreichung der Gutscheine auf den Mitarbeiter übergegangen, denn der Arbeitgeber hatte dann keinen Einfl uss mehr darauf, zu welchem Zeitpunkt der Arbeitnehmer die Tankgutscheine bei der Tankstelle einlöst.
Fazit: Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie pro Monat an den Arbeitnehmer jeweils nur einen Gutschein im Gesamtwert von maximal 44,- € aushändigen. Lassen Sie sich das Datum der Übergabe des Gutscheines vom Arbeitnehmer bestätigen und nehmen Sie diese Unterlagen zum Lohnkonto, dann liegen alle Unterlagen bei einer Prüfung vor.
