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Steuerfreiheit aus der Nutzung eines betrieblichen Telefons durch Arbeitnehmer

In drei Urteilen stellt der Bundesfi nanzhof klar, dass die Erstattung von Telefonkosten für einen durch den Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei ist, wenn das Mobiltelefon im Eigentum des Arbeitgebers steht. Die Steuerfreiheit besteht auch, wenn das Mobiltelefon zuvor vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis verkauft wurde. In dem vom BFH entschiedenen Fall wurden die Telefongeräte zu Preisen von 1,- € bis 6,- € vom Arbeitgeber erworben.

Nach Auffassung des BFH liegt keine unangemessene Gestaltung vor, somit ist der Ersatz der vollen Telefonkosten durch den Arbeitgeber beim Arbeitnehmer steuerfrei.

2023-07-14T19:02:06+02:00Juli 14, 2023|Rechtsprechung|