Private Kfz-Nutzung – Kostenschätzung möglich?
Für die Besteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens bei Arbeitnehmern oder eines Firmen-Pkws bei selbständigen Unternehmern besteht das Wahlrecht zwischen der sogenannten 1%-Methode und der Ermittlung des Privatanteils auf Grund der Auswertung eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches.
Bei der sogenannten Fahrtenbuchmethode gilt es, sämtliche Fahrzeugkosten anhand der tatsächlichen Belege nachzuweisen.
Nicht selten fehlen Tankbelege.
Ist es möglich, die entstandenen Treibstoffkosten anhand eines durchschnittlichen Verbrauches des Fahrzeuges und der Jahresfahrleistung zu ermitteln?
Nein – sagt hierzu der BFH.
Selbst ein großzügiger Sicherheitsabschlag ändert an dieser Rechtsauffassung nichts. Können nicht alle Kosten belegt werden, bleibt nur die Anwendung der 1%-Methode.
Aus den genannten Gründen empfiehlt es sich weiterhin, alle Belege zu den Fahrzeugkosten sorgfältig aufzubewahren und das Fahrtenbuch zeitnah und korrekt zu führen.
