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Personalmanagement – Arbeitsendzeugnis

Beim Ausscheiden von Arbeitnehmern sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis auszustellen.

Das Zeugnisdatum, mit dem ein solches Arbeitsendzeugnis versehen wird, ist regelmäßig der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist nicht der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt worden ist, so hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden.

Das Datum der rechtlichen Beendigung schaffe lt. LAG Rechtssicherheit. Dieses Datum bildet den Beurteilungszeitpunkt, von dem aus in der Rückschau auf das Arbeitsverhältnis die Bewertung über Führung und Leistung des Arbeitnehmers vorzunehmen ist und es beugt der Gefahr von Spekulationen vor, ob zwischen den Arbeitsvertragsparteien ein Streit über Erteilung und/oder Inhalt des Zeugnisses ausgetragen worden ist. Diese könnten entstehen, wenn zwischen der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Erstellung des Zeugnisses ein längerer Zeitraum verstrichen ist.

2020-12-08T10:50:26+01:00Dezember 8, 2020|Betriebsführung|