EISMANN + PARTNER

NEWS

Leasingsonderzahlung – BFH erteilt Absage an das sog. „Dezembermodell“

Als Einnahmen-Überschuss-Rechner konnten Sie bislang eine bei Leasingbeginn geleistete Sonderzahlung für den Betriebs-PKW in vollem Umfang sofort als Betriebsausgabe abziehen. Wurde der Leasingbeginn auf den Dezember gelegt, in diesem Monat eine hohe Sonderzahlung geleistet und in diesem Monat, bei einer hohen beruflichen Nutzung des PKW‘s, mit Fahrtenbuch die private Nutzung berechnet, konnte nahezu die gesamte Leasingsonderzahlung steuerwirksam als Betriebsausgabe berücksichtigt werden; auch wenn in den Folgejahren zur 1 %-Methode gewechselt wurde oder die betriebliche Nutzung erheblich zurückgegangen ist.

Diesem sog. Dezembermodell hat der BFH in einem Urteil vom 12.03.2024 nunmehr eine Absage erteilt. Nach der Rechtsauffassung des Bundesfi nanzhofes mindert die Sonderzahlung nach dem Leasingvertrag die monatlichen Folgeraten und ist demnach zeitraumbezogen aufzuteilen, auch in den Fällen, in denen der Gewinn durch Überschussermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird.

2024-10-08T04:53:11+02:00November 3, 2024|Rechtsprechung|