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Gemeinnützigkeit – Planungen der neuen Regierung für Ehrenamtler und Vereine

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht eine Reihe von Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts vor. Überwiegend sind das Reformvorhaben, die bereits unter der Vorläuferregierung auf der Agenda standen und nicht umgesetzt wurden.

Dazu gehören insbesondere:
– die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und der Ehrenamtspauschale auf 960 €,
– die Anhebung der Umsatzfreigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 45.000 € auf 50.000 €,
– die Erhöhung der Nichtanwendungsgrenze für die zeitnahe Mittelverwendung von 45.000 € auf 100.000 €,
– die Abschaffung der Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften bis 50.000 € Einnahmen (das käme einer pauschalen Steuerbefreiung gleich und würde die steuerlichen Nachweispflichten erheblich vereinfachen),
– eine Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden,
– die Vereinfachung der Steuerveranlagung zur Prüfung der tatsächlichen Geschäftsführung sowie – die Erweiterung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke.

2025-06-25T04:11:21+02:00Juni 25, 2025|Betriebsführung|