Steuerfreiheit für Jobräder
Steuerfreiheit für Jobräder
Überlassen Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern ein betriebliches Fahrrad auch zur privaten Nutzung, gewährt § 3 Nr. 37 EStG hierfür die Steuerfreiheit, wenn diese Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn […]
