Bürokratie-Entlastungsgesetz III
Dauerbrenner in der politischen Diskussion ist die Entlastung der Wirtschaft von unnötiger Bürokratie und steuerlicher Pflichten.
Nach dem Bürokratie-Entlastungsgesetzen I und II aus den Jahren 2015 und 2017 liegt nunmehr ein Eckpunktepapier für ein Bürokratie-Entlastungsgesetz III vor. Aus steuerlicher Sicht werden hier folgende Maßnahmen angesprochen:
- Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre
- Verkürzung der Abschreibungsdauer für digitale Innovationsgüter
- vierteljährliche statt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung für Existenzgründer
- Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung auf 600.000,- €
- Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000,- € und Abschaffung des Sammelpostens
- Einführung einer objekt-/sachbezogenen Freigrenze für betriebliche Geschenkaufwendungen
- Harmonisierung der Meldefristen der zusammenfassenden Meldung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die genannten Eckpunkte müssen noch konkretisiert werden, um in das Gesetzgebungsverfahren eingehen zu können. Die Entlastungseffekte sind aus unserer Sicht überschaubar, zumal die Finanzverwaltung insbesondere bei der digitalen Übermittlung von Besteuerungsgrundlagen in der täglichen Arbeit die Anforderungen ständig erhöht und insbesondere im Bereich des Personalwesens z.B. durch die A1-Bescheinigungen oder die zu erwartende Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung nicht unerheblicher Bürokratieaufwand zu erwarten ist.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass unser Auszubildender, Herr Tobias Langsteiner, seine Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit einem hervorragenden Ergebnis mit einer Durchschnittsnote von 1,1 abgeschlossen hat.
Darüber hinaus wurde Herr Langsteiner ein Staatspreis für die beste Ausbildung im Bereich der Steuerfachangestellten in einer Feierstunde in der Berufsschule Hof von der Schulleiterin überreicht.
Wir gratulieren Herrn Langsteiner herzlich zu seiner so erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung und freuen uns, dass er sein erlangtes Wissen künftig bei Eismann und Partner in der Praxis anwenden wird.
