Aktuelle Änderungen bei der novellierten Grundsteuer
Am 31.12.2024 endet die Frist für die Kommunen, die für die Grundsteuerberechnung ab 01.01.2025 anzuwendenden Hebesätze festzusetzen und bekanntzugeben. Aufgrund der novellierten Grundsteuer kommt es beim sog. Bundesmodell in verschiedenen Bundesländern zu einer Belastungsverschiebung zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken. Um diesem Problem entgegenzuwirken, haben verschiedene Bundesländer einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach werden zum 01.01.2025 differenzierte Hebesätze für die verschiedenen Grundstücksarten vorgesehen. Jedoch muss die verfassungsrechtlich notwendige Begründung für diese differenzierten Hebesätze jede Gemeinde, die diese beschließen will, selbst formulieren.
In Sachsen wurde mit Unterstützung der Verbände „Bund der Steuerzahler“ und „Haus und Grund Deutschland“ eine erste Musterklage erhoben. Es handelt sich dabei um vier vermietete Eigentumswohnungen in einem denkmalgeschützten Haus in einem Sanierungsgebiet. Hier wurden vom Finanzamt Miettabellen angesetzt, die aufgrund der Marktlage der Stadt Chemnitz nicht zu erzielen sind. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung das Finanzgericht treffen wird.
Das Staatsministerium in Sachsen hat eine Hebesatzprognose für die Grundsteuer 2025 veröffentlicht. Mithin wurde für jede Gemeinde in Sachsen berechnet, welcher Hebesatz für das Jahr 2025 für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform voraussichtlich festgelegt werden müsste. Es bleibt auch hier abzuwarten, welche Hebesätze tatsächlich von den einzelnen Gemeinden festgesetzt werden.
