Die Familiengenossenschaft – neues Gestaltungsmodell oder Medienhype?
Vor allem in sozialen Medien wird zunehmend über ein vermeintlich cleveres Steuergestaltungsmodell mittels Gründung einer Familiengenossenschaft berichtet. Ziel der Gestaltung ist es, auf Grundlage des Genossenschaftsgesetzes grundsätzlich privat veranlasste Ausgaben der Genossen steuermindernd zu behandeln und darüber hinaus auch einen Vorsteuerabzug geltend zu machen. Aufwendungen für private Fahrzeuge, Urlaubsreisen, Schwimmbäder oder Wohnmobile sollen auf diesem Wege „von der Steuer abgesetzt werden.“ Die Finanzverwaltung sieht die Rechtslage jedoch anders.
Bisher haben sich zu diesem Thema das Bayerische Landesamt für Steuern sowie das Finanzministerium Sachsen-Anhalt zu Wort gemeldet. In beiden Stellungnahmen werden die steuerlichen Gestaltungen über eine Familiengenossenschaft nicht anerkannt.
Auch wenn die in den Medien beworbene Gründung von Familiengenossenschaften und die damit in Aussicht gestellten Steuervorteile durchaus verlockend klingen mögen, stellt sich die Finanzverwaltung eindeutig gegen dieses Modell. Die mit der Umsetzung verbundenen Kosten sind beträchtlich.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage noch nicht befasst. Es liegt allerdings eine Nichtzulassungsbeschwerde (Az. I B 3/25) vor. Sollte der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde zulassen und grünes Licht für das Gestaltungmodell der Familiengenossenschaft geben, könnte eine tatsächliche Umsetzung im Einzelfall tatsächlich ins Auge gefasst werden.
Zum derzeitigen Stand können wir hierzu jedoch keine Empfehlung aussprechen.
