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Job-Rad – Leasingraten während Krankengeldbezuges

„Job-Räder“, also Fahrräder, die Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern sowohl für den Arbeitsweg als auch für private Zwecke zur Verfügung stellen, werden immer beliebter.

In der Regel werden hierfür die Leasingraten für das Rad durch den Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung getragen oder durch den Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt übernommen.

Probleme ergeben sich in sog. entgeltfreien Beschäftigungszeiten, zum Beispiel, wenn sich der Arbeitnehmer in Elternzeit befi ndet oder über den Zeitraum der Entgeltfortzahlung hinaus arbeitsunfähig ist und Krankengeld bezieht.

In diesen Fällen besteht keine Möglichkeit, die Leasingraten im Rahmen der Gehaltsabrechnung einzubehalten. Als Arbeitgeber sind Sie jedoch weiterhin aus dem Leasingvertrag verpflichtet, die monatlichen Leasingraten zu bezahlen.

Um Konflikte mit dem Arbeitnehmer von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bereits zu Beginn der Job-Rad Überlassung eine eindeutige vertragliche Grundlage zu schaffen.

Beide Vertragsparteien können dann für die problematischen Zeiträume entscheiden, ob der Arbeitnehmer die monatlichen Leasingraten an den Arbeitgeber bezahlt oder ob für den betreffenden Zeitraum das Recht zur Nutzung des Fahrrads widerrufen wird.

Gerne helfen wir Ihnen hier im Einzelfall weiter.

2025-12-05T17:08:37+01:00Februar 15, 2026|Betriebsführung|