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Anspruch auf Freistellung und/oder Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Ab 2024 gilt – zunächst befristet bis zum 31.12.2025 -, dass jeder Elternteil für jedes Kind längstens 15 (Alleinerziehende: 30) Arbeitstage Kinderkrankengeld beziehen kann. Insgesamt ist der Anspruch bei mehreren Kindern auf 35 (Alleinerziehende:70) Arbeitstage begrenzt.

2024-04-04T07:30:05+02:00April 6, 2024|Betriebsführung, Lohnabrechnung|