Anspruch auf Freistellung und/oder Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Ab 2024 gilt – zunächst befristet bis zum 31.12.2025 -, dass jeder Elternteil für jedes Kind längstens 15 (Alleinerziehende: 30) Arbeitstage Kinderkrankengeld beziehen kann. Insgesamt ist der Anspruch bei mehreren Kindern auf 35 (Alleinerziehende:70) Arbeitstage begrenzt.
