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Neue Meldepflicht der Arbeitgeber bei Elternzeit

Da die Krankenkassen bislang keine Informationen erhalten haben, wenn Mütter unmittelbar nach Ende des Mutterschaftsgeldbezuges Elternzeit in Anspruch genommen haben, wurde eine neue Meldepfl icht eingeführt. Diese betrifft erstmalig Elternzeiten, die ab dem 1.1.2024 beginnen. 

Für Elternzeiten, die vor dem 31.12.2023 begonnen haben und darüber hinaus andauern, sind weder Beginn noch Ende zu melden. Die Meldungen sind ausschließlich an die Krankenkassen zu übermitteln. Eine Weiterleitung durch die Krankenkasse an die Rentenversicherung ist nicht vorgesehen. 

Die Meldepfl icht besteht für alle gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten, bei denen mindestens eine Kalendermonat Elternzeit die Beschäftigung unterbricht.

2024-04-04T07:26:27+02:00Juni 25, 2024|Buchhaltung, Lohnabrechnung|