Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende und unsere letzte Ausgabe mit aktuellen Informationen liegt vor.
„Üblicherweise“ konnten wir in der letzten Jahresausgabe der Mandanteninformationen über die oft „mit heißer Nadel gestrickten“ Änderungen im Rahmen des jeweiligen Jahressteuergesetzes berichten. Dies führte nicht selten dazu, dass in den letzten Tagen des Jahres betriebliche Dispositionen getroffen werden mussten, um die steuerliche Gestaltung zu optimieren.
Für das Jahr 2019 können wir Ihnen an dieser Stelle keine umwälzenden Neuerungen berichten. Bereits der Koalitionsvertrag aus dem März dieses Jahres beinhaltete keine grundsätzlichen Steueränderungen, geschweige denn eine Steuerreform in größerem Umfang, wie sie seit Jahren gefordert wird. Am bestehenden Gesetzeswerk wird „punktuell herumgebastelt“, während die Steuereinnahmen seit Jahren stetig ansteigen. Die FAZ hat in Ihrer Ausgabe vom 17.9.2018 (Seite 17) diese Entwicklung als „deutschen Steuerstillstand“ bezeichnet. Und in der Tat ist zu beobachten, dass Unternehmen in den USA mit dem Inkrafttreten des sogenannten „tax cuts and job acts“ deutlichen Steuerentlastungen entgegensehen dürfen.
Aber auch in unseren Nachbarländern Frankreich, Belgien oder auch Großbritannien wurden Senkungen der Unternehmenssteuern auf den Weg gebracht. Nach verschiedenen Studien zeichnet sich bereits eine Isolierung Deutschlands als „Hochsteuerland“ ab. Während international tätige Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland durch die Verlagerung von Investitionen in ausländische Standorte von den abgesenkten Steuersätzen profitieren können, verbleibt es für inländische mittelständische Unternehmen und Kleinbetriebe weiterhin bei der vergleichsweise hohen Unternehmenssteuerbelastung. Lediglich über eine (schrittweise) Senkung des Solidaritätszuschlages wird diskutiert.
Wenn wir auch an dieser Stelle nicht mit Meldungen zu Steuersenkungen in Deutschland aufwarten können, hoffen wir dennoch, aus der Vielfalt der veröffentlichten Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Literaturbeiträgen eine für Sie interessante Auswahl an Themen gefunden zu haben.
Wir bedanken uns auf diesem Wege für das uns entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf eine ebenso gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2019. Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr.
Mitarbeiter und Kanzleileitung
Eisman und Partner
