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Versicherungssteuer auf Garantiezusagen erst ab 2023

Insbesondere Autohändlern dürfte zumindest vorläufig eine Last von den Schultern fallen. Die Versicherungssteuer auf Garantieversicherungen kommt erst ab 2023. Das Bundesfinanzministerium hat die Frist für die Umsetzung um ein Jahr verschoben. Eigentlich sollte die neue Regelung schon zum Jahresbeginn 2022 greifen. Die Autohändler hätten kurzfristig sowohl Umstellungen bei der steuerrechtlichen Behandlung treffen und zum anderen ein neues Kaufrecht ab dem 1.1.2022 anwenden müssen. Hintergrund der Neuregelung ist eine Entscheidung des BFH, dass beim Verkauf von sogenannten Garantieversicherungen keine Umsatzsteuer, hierfür jedoch Versicherungssteuer anfällt und abzuführen ist.

D.h. dass betroffene Unternehmer eine Versicherungssteuernummer beantragen und sich mit diesem System vertraut machen müssen.

Somit bleibt ausreichend Zeit, sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten.

2021-12-09T16:10:18+01:00Dezember 9, 2021|Buchführung|